Allgemeine Geschäftsbedingungen

ADCOURT Tennis Academy

vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Limberg,

Alter Mühlenweg 24

44139 Dortmund

– Nachfolgend als ADCOURT bezeichnet –

hat folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erteilung von Tennisunterricht seitens ADCOURT an den Trainingsteilnehmer. ADCOURT garantiert ein regelmäßiges Training durchzuführen. Der Trainingsteilnehmer verpflichtet sich während der vereinbarten Trainingsperiode am Training teilzunehmen und die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen.

  • Fristen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unbefristet. Sie werden mit den Anmeldungen zu der jeweiligen Saison (Sommer- und Wintersaison) von jedem Trainingsteilnehmer neu bestätigt.

Ein Kündigungsrecht während der Saison wird für die folgenden Fälle eingeräumt:

 

  1. a) Gesundheitliche Beeinträchtigungen von mehr als 6 Monaten Dauer, die ein Fortsetzen des

Sportes unmöglich macht. Die Krankheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

  1. b) Umzug an einen Ort, der mehr als 15 zusätzliche Kilometer zu dem bisherigen Anfahrtsweg

bedeutet.

  1. c) Unvorhergesehene wirtschaftliche, soziale Verhältnisse, wie Arbeitslosigkeit, Scheidung,

Krankheit eines Elternteils, etc.

 

In der Trainingsanmeldung teilt der Trainingsteilnehmer seine gewünschte Stundenzahl pro Woche und die möglichen Trainingstage ADCOURT mit. Der Trainingstermin wird dem Trainingsteilnehmer dann verbindlich mitgeteilt. ADCOURT ist berechtigt Trainingskonstellationen nach Absprache mit dem Trainingsteilnehmer zu ändern.

 

  • Kosten

 

Die jeweiligen Honorare für die unterschiedlichen Angebote sind der Preisliste zu entnehmen. Die Dauer einer Tennisstunde beträgt bei Einzelstunden sowie Gruppenstunden immer 60 Minuten. Die Trainingskosten werden durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt und belaufen sich auf 45,00€. Die Trainingskosten belaufen sich rein auf das durchgeführte Trainingsangebot. (exklusiv der Platz-/ Hallenkosten) Die Preise können abweichen, bedürfen aber einer gesonderten Vereinbarung mit dem jeweiligen Trainingsteilnehmer. Bei Ausfall, Abbruch oder Unterbrechung der Trainingseinheit werden die Kosten für das Training zu 100% fällig. Kompensiert werden die Ausfallstunden durch die Durchführung von „Super-Samstagen“ an denen die Trainingsstunden nachgeholt werden. Sollte die Wettervorhersage eine frühzeitige Einschätzung ermöglichen, besteht die Möglichkeit das Training im Sommer auch in der Halle stattfinden zu lassen. Hierzu werden keine weiteren Kosten für die Trainingsteilnehmer fällig. Die Trainingskosten müssen auch gezahlt werden, wenn der Teilnehmer vom Training fernbleibt. Gebuchte Einzel- und Gruppenstunden können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.

In den Ferien findet reguläres Training statt und wird dementsprechend auch abgerechnet. In den Sommerferien (Wochen 2 & 3) sowie in den Winterferien wird die Tennis Academy jeweils zwei Wochen betriebsferienbedingt schließen. In den Sommerferien werden zusätzlich zum regulären Training Sommercamps angeboten.

An gesetzlichen Feiertagen findet Training statt.

Fällt das Training durch das Verschulden seitens ADCOURT aus, bietet diese innerhalb der jeweiligen Saison zwei Nachholtermine an. Sollte der Trainingsteilnehmer beide Termine

nicht wahrnehmen können, verliert er den Anspruch auf die Nachholung des Trainings.

Kann ADCOURT keine Nachholtermine anbieten, wird dem Trainingsteilnehmer eine Rückzahlung der ausgefallenen Trainingskosten gewährt.

Sollte der/die Trainer/in krank oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert sein selbst das Training zu leiten, so wird er/sie, wenn möglich, von einem anderen Trainer ersetzt. Kommt dies nicht zustande, wird die Trainingsstunde an einem anderen Tag nachgeholt, sollte dies nicht möglich sein, wird das Training erstattet.

 

  • Zahlungen

 

Der Trainingsteilnehmer erhält eine monatliche Abrechnung über die seitens ADCOURT im Vormonat geleisteten, dem Vertrag entsprechenden, Trainingseinheiten. Der Gesamtbetrag wird danach umgehend via Lastschrift von dem angegebenen Konto des Trainingsteilnehmers eingezogen. Sollte der Lastschrifteinzug platzen und ist der Trainingsteilnehmer folglich 14 Tage oder länger mit seiner Zahlung im Rückstand, ist die Tennisschule berechtigt ihn so lange vom Training auszuschließen, bis die Rückstände ausgeglichen wurden. Sollte der Trainingsteilnehmer über acht Wochen durchgängig mit der Zahlung im Rückstand sein, ist ADCOURT berechtigt, den laufenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Trainingsteilnehmer bleibt jedoch verpflichtet die Kosten für die laufende Saison im vollen Umfang zu zahlen.

 

  • Vereine

 

ADCOURT arbeitet als exklusiver Trainingsdienstleister für Vereine. ADCOURT ist von den

Tennisvereinen in seiner Führung, seiner Philosophie und seiner Wirtschaftlichkeit unabhängig.

Die Trainingsteilnehmer verpflichten sich jedoch im Rahmen des Trainings an die Regularien des

jeweiligen Vereins zu halten. Verstöße gegen diese Regularien sind zwischen Verein und Trainingsteilnehmer zu klären. Sie entbinden den Trainingsteilnehmer jedoch nicht davon, die vertragliche Vereinbarung mit ADCOURT zu erfüllen. Diese Verpflichtung bleibt davon unberührt.

 

  • Aufsichtspflicht

 

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.

Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw.

Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum

Trainingsbeginn zu bringen und auch pünktlich nach Beendigung der Trainingseinheit wieder abzuholen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

 

  • Ausschluss vom Training

 

ADCOURT behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen damit ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf

Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

  • Haftung

 

Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige

Ansprüche untereinander. Die Haftung seitens ADCOURT beschränkt sich auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit.

Bilder und Videos werden von ADCOURT in sozialen Netzwerken zu Werbezwecken genutzt, sollte dies nicht erwünscht sein, muss dies schriftlich ADCOURT mitgeteilt werden.

 

  • Sportgesundheit

 

Der Unterricht geschieht auf eigene Gefahr des Schülers.

 

  • Anerkennung

 

Durch die Teilnahme am Unterricht gelten vorstehende Bedingungen als anerkannt.